FAQ

Hier finden Sie einige häufig gestellte Fragen:

 

 

 

 

 

Wie kann ich mich für eine Wohnung anmelden?

• Anmeldung elektronisch via Anmeldeformular auf www.eviva-erlenmatt.ch oder
• Sie drucken das Anmeldeformular auf der Website aus und senden es uns per Post

Wo kann der Betreibungsregisterauszug bestellt werden?

Der Auszug kann über das Betreibungs- und Konkursamt Ihres aktuellen Wohnkantons bestellt und bezogen werden. Der Auszug sollte mind. die letzten zwei Jahre wiederspiegeln. Ansonsten muss ein zweiter, Betreibungsregisterauszug beigelegt werden.
Unter folgenden Links sind diese Bestellungen auch online möglich:

http://www.bka.bs.ch/betreibungsregister.html
http://www.baselland.ch/Betreibungen.273494.0.html
https://www.e-service.admin.ch/eschkg/cms/navigation/Betreibung/99_index...

Wieso muss ich bei einer Anmeldung mein Einkommen angeben?

Grundsätzlich sollte der Monatsmietzins einer Wohnung nicht höher als ein Drittel des Bruttolohns des Mieters betragen. Mit der Angabe des Lohns wird der Verwaltung ermöglicht, die Bonität einzuschätzen. Selbstverständlich werden alle Angaben vertraulich und diskret behandelt.

Wieso benötigen wir bei der Anmeldung so viele Daten über den Interessenten?

Mit den Daten stellt sich der Mieter dem Vermieter und dem Eigentümer der Wohnung kurz vor. Die Angaben benötigt die Verwaltung auch zur Überprüfung der Bonität sowie zur Erstellung des Mietvertrages. Ggf. werden beim ehemaligen Vermieter Referenzauskünfte eingeholt.

Was kostet ein Einstellhallenplatz?

Ein Einstellhallenplatz mit und ohne Stromversorgung kostet CHF 180.- / Monat.

Gibt es Parkplätze für Elektrofahrzeuge?

Es stehen Parkplätze mit Stromanschluss zur Verfügung. Dieser kostet ebenfalls CHF 180.- / Monat.
Die Abrechnung des Strombedarfs wird über den Betreiber dieser Einrichtung direkt mit dem Mieter abgerechnet.

Kann ich meinen Einstellhallenplatz auswählen?

Die Zuteilung der Einstellhallenplätze wird von der Verwaltung vorgenommen. Es wird darauf geachtet, dass die Wege zwischen den Wohnungen und den Einstellhallenplätzen möglichst kurz gehalten werden. Alle Einstellhallenplätze sind gleich gross beziehungsweise lang.

Wie ist das Kellerabteil ausgestattet?

Die Kellerräumlichkeiten aller Mieter befinden sich jeweils im Untergeschoss des Gebäudes. Sie verfügen über keinen eigenen Stromanschluss und sind nicht beheizt.

Kontrollierte Wohnungs­lüftung - Können die Fenster geöffnet werden?

Grundsätzlich lassen sich bei der kontrollierten Wohnungslüftung alle Fenster öffnen, auch wenn dies im Widerspruch zur kontrollierten Lüftung steht. Bei diesem Projekt gibt es aber in der Nord- sowie Westfassade des G2 einige Einschränkungen.
Um die Planungswerte für den Schallschutz einhalten zu können, müssen die Fensteröffnungen in der Nord- und Westfassade vom Haus G2 festverglast werden. Das heisst, dass die Fenster nicht geöffnet werden können. Die Belüftung der Räume findet über die Loggia statt. Für die Reinigung der Fenster wird jedoch ein Fensteröffner pro Wohnung bereitgestellt.

Per wann kann ich meine Wohnung kündigen?

Nach einem Jahr kann der Mietvertrag erstmals mit einer dreimonatigen Frist gekündigt werden. Ab dem ersten Jahr kann jederzeit, ausser auf den 31.12. unter Berücksichtigung der gesetzlich üblichen Kündigungsfrist von drei Monaten, gekündigt werden. Der Mietvertrag hat eine fünfjährige Laufzeit und wird alle fünf Jahre erneuert.

Kann der Mietzins angepasst werden?

Bei festen Mietverträgen sind Mietzinserhöhungen grundsätzlich einmal jährlich möglich. Dies mit einer Frist von 3 Monaten. Die Anpassungen entsprechen den Veränderungen des Landesindex der Konsumentenpreise.